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2. Juli 2008 - 00:00 Uhr
Online-Mobbing: Hass-Attacken im Internet
von Florian Launus
Vor allem Jugendliche schikanieren einander in Chat-Foren oder mit SMS und E-Mail.
 
 

Düsseldorf. Megan Meier war ein schüchternes Mädchen. Modelmaße hatte die amerikanische Schülerin nicht, dafür eine Zahnspange. Umso glücklicher war sie, als Josh in ihr Leben trat. Der attraktive Junge flirtete die 13-Jährige via Internet an, über ihre MySpace-Seite. Er machte Komplimente, war einfach nett – Megan verliebte sich in den 16-Jährigen, ohne ihn je getroffen zu haben. Als er sie plötzlich online verschmähte und beschimpfte, erhängte sich das Mädchen. Das war 2006. Jetzt ist Megans Tod ein Fall für die US-Justiz – denn Josh gab es gar nicht.

Hinter dem angeblichen Jugendlichen steckte LoriD. (49), die Mutter einer Ex-Schulfreundin. Sie wollte Megan mittels der erfundenen Online-Identität gezielt demütigen. Weil sie die 13-Jährige in den Tod getrieben haben soll, drohen D. bis zu 20Jahre Haft. Der nun in Kalifornien begonnene Prozess erregt weltweit Aufsehen – weil der Fall Megan ein Extrem eines Phänomens ist, dass auch hierzulande Alltag ist: „Cybermobbing“ oder „Online-Mobbing“. Gemeint ist, mithilfe von SMS, E-Mail oder Internet-Chat einen Menschen systematisch zu beleidigen und zu demütigen. „Diese Diffamierungen geschehen täglich tausendfach“, sagt Karsten Gulden, Anwalt und Mobbing-Experte.

Vorsicht mit privaten Daten, Fotos oder Filmen: Verratet im Internet nicht zuviel von Euch. Wenn jemand auf Partys von Euch Bilder macht, bittet ihn oder sie, diese nicht ins Netz zu stellen. Wenn Euch jemand online mobbt, vertraut Euch Erwachsenen an. Meldet den Mobber zum Beispiel bei SchülerVZ oder Eurem Chat-Betreiber. Wenn’s zu arg wird, zeigt den Täter bei der Polizei an.
Zeigen Sie Interesse für das, was Ihr Kind im Netz tut und mit wem es kommuniziert. Helfen Sie Ihrem Kind, sich im Mobbing-Fall zu wehren. Wichtig ist: Das Mobbing muss dokumentiert werden, um im Fall einer Anzeige Beweise zu haben. Also: diffamierende Texte oder Fotos ausdrucken und aufheben.

„Ich bin schwul“ – ein falsches Outing als Werk von Online-Mobbern

Besonders Jugendliche greifen oft zu Handykamera oder PC-Tastatur, um einander zu schikanieren. In Online-Gemeinschaften wie SchülerVZ oder MySpace sowie auf Videoseiten wie Youtube lassen sich ohne großen Aufwand beleidigende Texte, bloßstellende Fotos und Filme finden. Die Fantasie der Mobber kennt kaum Grenzen – wie zum Beispiel bei Dennis (Namen von Betroffenen geändert), der plötzlich ein in seinem Namen verfasstes Outing im Netz lesen musste: „Ich habe lange gezögert, das zu sagen, aber ich bin schwul ...“ Wie bei Lena, deren Mail-Postfach und Profil-Seite plötzlich von Hass-Botschaften einer ganzen Clique überquollen: „Du Hure, wir bringen Dich um.“

Hänseleien, Ausgrenzungen oder gewalttätiges Mobbing sind unter Jugendlichen zwar nichts Neues. Doch das Internet verführt immer mehr Täter dazu. „Es enthemmt die Jugendlichen“, sagt Katja Knierim, Expertin bei jugendschutz.net. In der Anonymität des Netzes müssen Täter ihrem Opfer nicht gegenübertreten, fürchten keine Sanktionen. Ihre Beleidigungen aber sind einer nahezu unbegrenzten Öffentlichkeit zugänglich. Und: „Was einmal im Netz steht, lässt sich nicht leicht entfernen“ – gerade wenn Nutzer etwa von demütigenden Videos massenhafte Kopien angefertigt haben. Für Mobbingopfer ist die Langlebigkeit der Taten ein besonders quälender Umstand.

Zudem machen es die Jugendlichen potenziellen Mobbern allzu leicht, ihre wunden Punkte zu finden: Sie sind sorglos im Netz, zeigen massenhaft private Fotos und Filme, reden in Chats über intime Gefühle, verraten in MySpace- oder SchülerVZ-Profilen Dinge, die man früher allenfalls dem Tagebuch anvertraut hätte. Katja Knierim rät daher zum sparsamen Umgang mit Privatem im Netz – das senke am Ehesten das Risiko, Opfer von Cybermobbing zu werden.

Einen Straftatbestand Cybermobbing gibt es nicht

Das ist umso wichtiger, als der Rechtsweg für Opfer steinig ist. „Eine gesetzliche Regelung des Tatbestandes fehlt in Deutschland“, sagt Rechtsanwalt Gulden. Zwar können Gerichte langfristige Belästigung als strafbares Stalking werten, Opfer können zivile Unterlassungsklagen wegen Beleidigung gegen die Täter anstrengen. Das ist in der Praxis allerdings schwer genug – einen Strafprozess gegen Cybermobber gab es in Deutschland jedenfalls bisher nicht.

Wie schwer den Tätern juristisch beizukommen ist, zeigt auch der Fall Megan Meier in den USA: Hier ist LoriD. wegen Internet-Betrugs angeklagt – ein Tatbestand, der eigentlich gegen Spammer oder dubiose Online-Händler geschaffen wurde. Am ersten Prozesstag äußerte sich die mutmaßliche Mobbing-Täterin vor Gericht. Sie erklärte sich für „nicht schuldig“.

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